Aktuelles

Schülerpraktika                                                                                                                                                                                                                          28.09.2023

Wir freuen uns sehr über das Interesse an unserer Praxis und erhalten immer wieder Bewerbungen von Schülerinnen und Schülern. Leider können wir aus Gründen des Arbeitsschutzes und durch mangelnde Kapazität keine Schülerpraktika anbieten. 

Wir bitten um Verständnis,
Ihr Praxisteam Handke


Abgabe von apothekenpflichtigen und verschreibungspflichtigen Medikamenten                                        05.09.2023

Apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Arzneimittel und Medikamente für Haustiere dürfen grundsätzlich nur durch einen Tierarzt oder mit Rezept von einer Apotheke abgegeben werden. 

Diese Voraussetzungen sind im Arzneimittelgesetz und der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung gesetzlich vorgegeben.

Arzneimittelgesetz

§43 Apothekenpflicht, Inverkehrbringen durch Tierärzte:
(1) Arzneimittel (...), die (...) nicht für den Verkehr außerhalb der Apotheke freigegeben sind, dürfen (...) für den Endverbrauch nur in Apotheken (...) in Verkehr gebracht werden.
(4) Arzneimittel (...) dürfen ferner im Rahmen des Betriebes einer tierärztlichen Hausapotheke durch Tierärzte an Halter der von ihnen behandelten Tiere abgegeben (...) werden.

Tierärztliche Hausapothekenverordnung 

§12 Abgabe der Arzneimittel an Tierhalter durch Tierärzte:
(1) Arzneimittel, die (...) apothekenpflichtig sind, dürfen von Tierärzten an Tierhalter nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Behandlung von Tieren (...) abgegeben werden.
(2) Eine Behandlung im Sinne des Absatz 1 schließt insbesondere ein, dass nach den Regeln der tierärztlichen Wissenschaft 1. die Tiere oder der Tierbestand in angemessenem Umfang untersucht worden sind.

Was bedeutet das für Sie?

Wir dürfen Ihnen laut Gesetz nur apothekenpflichtige Tierarzneimittel aushändigen, wenn Ihr Tier Patient unserer Praxis ist. 

Sofern die letzte tierärztliche Untersuchung nicht länger als ein Jahr her ist, können Sie prophylaktische Medikamente wie zum Beispiel Wurmkuren und Floh-/Zeckenmittel ohne erneute Vorstellung des Tieres erhalten.


Dauermedikamente bzw. Wiederholungsrezept

Bei Verschreibung oder Abgabe von Medikamenten, die auf Grund einer chronischen Erkrankung dauerhaft verabreicht werden müssen, sind zum Wohle Ihres Tieres Nachuntersuchungen dringend erforderlich.

Sollten wir es nicht anders mit Ihnen vereinbart haben, können Sie sich ein Jahr lang Medikamente bzw. Rezepte zur Behandlung dieser Erkrankung abholen, ohne ihr Tier erneut vorzustellen. Spätestens ein Jahr nach der Verschreibung der Medikamente bitten wir Sie um eine erneute Vorstellung Ihres Tieres. Vereinbaren Sie hierfür bitte einen Termin.


Terminsprechstunde                                                                                                                                                                                                         05.09.2023

Liebe Patientenbesitzer*innen,

bitte beachten Sie, dass wir eine Terminsprechstunde anbieten. Das heißt, wir bitten darum, dass Sie, bevor Sie sich auf den Weg zu uns machen, entweder telefonisch oder per E-Mail, einen Termin vereinbaren. In dringenden Notfällen versuchen wir Sie natürlich so schnell wie möglich dazwischenzuschieben, bitten aber dennoch um telefonische Ankündigung. 
Aufgrund sehr hoher Auslastung, können wir aktuell nicht allen Patienten einen zeitnahen Termin anbieten. Deshalb bitten wir Sie darum, sich frühzeitig um einen Termin für planbare Behandlungen wie Impfungen o.ä. zu kümmern.

Wir bitten um Verständnis,
Ihr Praxisteam Handke


Veränderung im Team                                                                                                                                                    26.07.2023

Liebe Tierbesitzer*innen,

unsere geschätzte Tierärztin Dr. Claudia Röhker musste im Juli 2023 unser Team verlassen, da sie aus persönlichen Gründen nach Finnland ausgewandert ist. Wir wünschen ihr und ihrer Familie alles Gute für die Zukunft! 
Als neue Tierärztin konnten wir Dr. Amrit Dortschy für uns gewinnen, die bereits vor einigen Jahren schon bei uns ausgeholfen hat. Sie hat jahrelange Erfahrung und wird unser Team tatkräftig unterstützen. 

Liebe Grüße,
Ihr Praxisteam Handke


Kontakt per E-Mail und Kontaktformular                                                                                                                          10.01.2023

Liebe Tierbesitzer*innen,
 
wir bitten um Verständnis, dass wir aufgrund von hoher Auslastung nicht immer jeden Anruf annehmen können. Gerne können Sie in einem solchen Fall auch unser Kontaktformular nutzen und uns per E-Mail kontaktieren, um bequem einen Termin anzufragen. Wenn Sie Ihre Telefonnummer angeben, rufen wir Sie schnellstmöglich zurück.
Für unsere Bestandskund*innen bieten wir an, dass Sie Medikamente und Rezepte über das Kontaktformular bestellen können, um Wartezeiten zu vermeiden. Bitte geben Sie dafür immer die genaue Bezeichnung des Medikaments sowie die aktuelle Dosierung an.
 
Liebe Grüße,
Ihr Praxisteam Handke


Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)                                                                                                      03.10.2022

Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurde zum 22. November 2022 durch eine "Änderung der Tierärztegebührenordnung", einer Verordnung des Bundes, erstmalig seit 1999 umfassend geändert, um zu gewährleisten, dass sich neuere medizinische Verfahren in der GOT finden und um zu gewährleisten, dass die GOT kostendeckend ist.

Die GOT sorgt für Transparenz und schützt die Tierhalter:innen vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzt:innen soll über die Leistung und nicht über den Preis stattfinden. Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass Tierärzt:innen dem Qualitätsanspruch der Tierhalter:innen, z.B. durch Fortbildung und Investition nachkommen können. Dies sichert die angemessene Bezahlung der Mitarbeiter:innen und damit auch die erforderliche Sorgfalt in der tierärztlichen Praxis. Ein hohe Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz.

Sollte Ihnen der Preis nicht angemessen vorkommen, bitten wir zu bedenken, dass die Höhe der aktuellen Anpassung noch nicht einmal dem Inflationsausgleich entspricht und dementsprechend äußerst maßvoll ist.

§5 der GOT schreibt vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlich nicht zulässig ist. Unsere Praxis ist daher gehalten, die Preise entsprechend anzupassen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!